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BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Parteiverrats - Beauftragung eines Anwalts für eine Scheidung - Frühere gegensätzliche Tätigkeit für den Ehemann - Zubilligung eines Verbotsirrtums
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- BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62
Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63
Daß es sich bei beiden Aufträgen um dieselbe Rechtssache im Sinne des § 356 StGB handelte, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. BGHSt 9, 341; 17, 305).Zutreffend hat die Strafkammer auch bejaht, daß der Angeklagte beiden Eheleuten pflichtwidrig im entgegengesetzten Interesse gedient habe, weil der Ehemann bei seinem Auftrag Ehescheidung aus dem Alleinverschulden der Frau, hilfsweise aus beiderseitigem Verschulden erstrebte, während die Ehefrau mit ihrer Klage Scheidung aus Alleinverschulden des Ehemanns begehrte (vgl. BGHSt 17, 305).
- BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63
Daß es sich bei beiden Aufträgen um dieselbe Rechtssache im Sinne des § 356 StGB handelte, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. BGHSt 9, 341; 17, 305).Der Angeklagte hätte sich durch Einsichtnahme in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 4, 80; 9, 341), des Reichsgerichts (RGSt 72, 133, 139) sowie der Rechtslehre über das Verbotene seines Tuns unterrichten können.
- BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63
Die Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 18, 192 ff betrifft andere Fälle.
- BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59
Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen …
Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63
Zum Vorsatz gehört zwar weiter, daß der Täter die äußeren Gegebenheiten auch wertet (BGHSt 15, 332, 338). - BGH, 20.11.1952 - 4 StR 850/51
Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63
Der Angeklagte hätte sich durch Einsichtnahme in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 4, 80; 9, 341), des Reichsgerichts (RGSt 72, 133, 139) sowie der Rechtslehre über das Verbotene seines Tuns unterrichten können. - RG, 22.03.1938 - 1 D 827/37
1. Kann es in einem Fall, in dem der Prozeßbevollmächtigte des Klägers durch …
Auszug aus BGH, 25.07.1963 - 2 StR 219/63
Der Angeklagte hätte sich durch Einsichtnahme in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 4, 80; 9, 341), des Reichsgerichts (RGSt 72, 133, 139) sowie der Rechtslehre über das Verbotene seines Tuns unterrichten können.